Chiropraktiker und Krankenkasse. Wer bezahlt was?
Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Dies betrifft vor allem den Rücken, die Wirbelsäule, Gelenke und den gesamten Bewegungsapparat des menschlichen Körpers. Auch Menschen, die viel Sport treiben und beruflich ständig in Bewegung sind, können häufig unter Rückenbeschwerden leiden.
Eine der häufigsten nicht medizinischen Fragen, die uns unsere Patienten stellen, ist, ob die Kosten einer chiropraktischen Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden. Deshalb widmen wir uns in diesem Beitrag der Frage, ob und wann eine Krankenkasse die Kosten einer Behandlung übernehmen kann.
Kosten einer Behandlung beim amerikanischen Chiropraktiker
Die Kosten einer Behandlung mittels amerikanischer Chiropraktik unterscheiden sich von Patient zu Patient. Je nachdem, wie viele Sitzungen unser Patient für seine körperlichen Beschwerden in Anspruch nimmt, können die Kosten massiv variieren. So entsteht beispielsweise bei American Chiro Care aktuell ein Betrag in Höhe von 150 Euro für den Wirbelsäulen-Scan (mit NASA-Technologie), welcher unersetzlich für die anschließende Behandlungsmethode ist. Eine chiropraktische Behandlung kostet deutschlandweit im Durchschnitt zwischen 30 und 85 Euro.
Ein anderes Kriterium, das den Betrag beeinflusst, ist die Gebührenordnung, nach der die Leistungen von einem Chiropraktiker oder Chiropraktor abgerechnet werden. Dabei kommt es darauf an, ob Ihr Chiropraktiker ein Arzt oder ein Heilpraktiker ist. Die Berufsbezeichnung Chirotherapeut führen nur Mediziner oder Physiotherapeuten, die eine mehrwöchige Fortbildung besucht haben.
Wichtiger Hinweis: Da in Deutschland “Chiropraktiker” keine eigenständige und geschützte Berufsbezeichnung ist, können auch viele Heilpraktiker sich Chiropraktiker nennen, auch wenn sie dafür nur einen mehrstündigen Kurs absolviert haben. Demnach ist es sinnvoll, vorab zu erfragen, ob Ihr Therapeut ein mehrjähriges Fachstudium in amerikanischer Chiropraktik absolviert und so den von der WHO anerkannten Titel "Doctor oder Master of Chiropractic" erlangt hat oder zumindest über sehr fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung verfügt. In unserer Praxis sind ausschließlich Doctors und Masterstätig, die diese Kriterien erfüllen und als Chiropraktoren gelten.
Zahlt die Krankenkasse den Chiropraktiker?
Die Chiropraktik und damit auch die amerikanische Chiropraktik gilt in der Regel nicht als Kassenleistung. Ob die Kosten dennoch übernommen werden, hängt vor allem von der Art und der jeweiligen Krankenkasse ab.
Gesetzliche Krankenkassen und amerikanische Chiropraktik
In der Regel werden die Kosten einer chiropraktischen Behandlung von einem studierten Doctor/Master of Chiropractic in Deutschland (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern) von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Fordern Sie aber am besten konkrete Informationen von Ihrer Krankenkasse an, denn ob AOK, Barmer, TK und Co. – es gibt unter den zahlreichen Anbietern ganz wenige gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten einer chiropraktischen Behandlung dennoch teilweise übernehmen.
Tipp: Als gesetzlich versicherter Patient können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung unter "außergewöhnliche Belastungen” als Krankheitskosten absetzen. Bei den gesetzlich Versicherten, die eine Zusatzversicherung für heilpraktische Leistungen abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit einer Teilerstattung.
Private Krankenkasse und amerikanische Chiropraktik
Je nach Anbieter und Tarif wird der Betrag teilweise oder komplett von der Krankenkasse übernommen. Falls Sie die professionelle amerikanische Chiropraktik regelmäßig als Alternative zu anderen Behandlungsmethoden beanspruchen, empfehlen wir Ihnen, die gebotenen Leistungen zu vergleichen. Eventuell lohnt sich ein Wechsel, damit die Kosten übernommen werden und Sie mehrere Euro sparen können.
Wer bezahlt den Chiropraktor bei American Chiro Care?
American Chiro Care ist eine Selbstzahler-Praxis. Das heißt, dass unsere Leistungen direkt nach der Behandlung vor Ort per Kredit- oder EC-Karte oder bar bezahlt werden. Dabei orientieren wir uns an den Leistungen des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Sie erhalten für die Behandlungen eine Rechnung für die Steuer oder um die Kosten beispielsweise von der Steuer abzusetzen oder bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Hinweis: Wir pflegen in unserer Praxis ein ganz bestimmtes “Motivationssystem”, welches Sie unterstützen kann, um den Behandlungsplan besser einzuhalten und zugleich die Behandlungskosten zu senken. Unsere Empfangsmitarbeiter klären Sie hierzu gerne auf.
Wir garantieren Ihnen außerdem, dass wir Sie nur dann als Patient aufnehmen, wenn wir uns absolut sicher sind, Ihnen mit unseren Methoden tatsächlich helfen zu können. Daher liegt es uns nicht nur am Herzen, dass Sie von Anfang an Ihr Geld für die richtige Behandlung investieren, sondern auch viel Zeit sparen, indem Sie die bestmögliche Therapie für Ihr Beschwerdebild bekommen.
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* Aktionsrabatt gilt nur in Verbindung mit einer chiropraktischen Behandlung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann scheuen Sie sich nicht, unsere Experten direkt telefonisch zu kontaktieren. Telefon: 0228 97688500
Was tun, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?
In den meisten Fällen zahlen die privaten Krankenkassen mindestens teilweise für die Ihnen zustehenden Leistungen. Wenn Sie sich also sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung haben, die Krankenkasse aber nicht bereit ist, auch nur einen Teil der Kosten zu übernehmen, die Sie in Ihre Gesundheit investiert haben, können Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie idealerweise begründen, warum die Behandlung notwendig war und wie einschränkend Ihre Rücken- oder anderen Beschwerden sind.
Hier kommt es auf die Einzelfallentscheidung der Krankenkasse an. Sie sollten bedenken, dass es für die Krankenkasse in der Regel günstiger ist, die chiropraktischen Leistungen als Präventivmaßnahme zu erstatten, als eine spätere, kostenintensivere Behandlung zu übernehmen, wenn Ihr Gesundheitsproblem größere Ausmaße annimmt.
Eine Zusatzversicherung zur Chiropraktik abschließen
Übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht die Kosten für die chiropraktischen Behandlungen, haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten, um einen optimalen Tarif zu finden. Dabei sollten Sie vor allem auf folgende Punkte achten:
- Deckungsumfang: Eine Zusatzversicherung kann die Kosten für chiropraktische Behandlungen ganz oder teilweise übernehmen.
- Kostenübernahme: Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr, andere bieten eine prozentuale Erstattung der Behandlungskosten an.
- Wartezeiten: Beachten Sie, dass viele Zusatzversicherungen Wartezeiten haben, bevor sie Leistungen erbringen. Oft gibt es auch Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Erstattung pro Jahr.
- Beitragskosten: Die Kosten für eine Zusatzversicherung können je nach Anbieter und gewähltem Tarif stark variieren. Vergleichen Sie daher alle Anbieter auf dem Markt.
- Erstattungsprozedere: Manche Versicherungen erstatten das Geld sofort nach der Behandlung, andere erstatten es dem Versicherten erst nach Einreichung der Rechnung.
Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung
Wenn es für Sie wichtig ist, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine chiropraktische Behandlung übernimmt, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Behandlung telefonisch oder per E-Mail mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um konkrete Informationen einzuholen. Alternativ können Sie auch Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. In einigen Fällen lohnt sich auch der Abschluss einer Zusatzversicherung. Wenn Sie aber nur dann etwas unternehmen wollen, wenn es völlig kostenlos ist, sollten Sie sich überlegen, ob es Ihnen Ihre Gesundheit tatsächlich wert ist. Eine Verschlimmerung des Krankheitsbildes kann nicht nur teure Folgebehandlungen nach sich ziehen, sondern auch auf Kosten Ihrer Gesundheit gehen. Außerdem wäre es schade, wenn unsere Lebensqualität uns nur wichtig ist, wenn sie nichts kostet.
Haben Sie Fragen zur Behandlung mittels professioneller amerikanischer Chiropraktik? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Häufig gestellte Fragen
Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Chiropraktik?
Da die Chiropraktik offiziell als “alternative Heilmethode” gilt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht. Es kommt auch darauf an, welche Tarife die Krankenkassen anbieten, sodass in einigen Fällen bis zu drei Behandlungen jährlich nach dem GebüH bezahlt werden.
Kann der Hausarzt Chiropraktik verschreiben?
In der Regel verschreiben Hausärzte keine Chiropraktik, sondern andere Therapieformen, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Wenn Sie jedoch bei einem Hausarzt sind, der zugleich über eine chiropraktische Zusatzausbildung verfügt, kann die Krankenkasse diese Kosten übernehmen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Ärzte nicht über ein Vollzeitstudium in amerikanischer Chiropraktik verfügen und zudem die Diagnosefindung und angewandte Techniken nicht vergleichbar sind mit denen, die ein studierter Doctor oder Master of Chiropractic einsetzt.
Kann ich direkt zum Chiropraktiker gehen?
Sie können grundsätzlich direkt zu einem Chiropraktiker oder Chiropraktor gehen, um aktuelle Beschwerden überprüfen zu lassen. Sie benötigen hierzu keine Überweisung. Selbst wenn der Arzt bei Ihnen nichts feststellen kann, können unsere Chiropraktoren mithilfe spezieller NASA-Technologie und ihrer filigranen Diagnosefindung mögliche Ursachen und Nervenfehlfunktionen erkennen.